Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällenden Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus G*****gasse 1a in 1040 Wien. Mit der Verwaltung des Hauses hat die Beklagte Ing.Rudolf Z***** betraut. Da die Beklagte die Vermietung der in diesem Gebäude befindlichen Büroräumlichkeiten top Nr 6 und 7 beabsichtigte, betraute…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der beklagten Partei ist zulässig und mit ihrem Aufhebungsantrag berechtigt. Vorweg war zu prüfen, ob das für den Erfolg der Klage erforderliche Feststellungsinteresse besteht, weil dessen Mangel von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und daher auch im Rechtsmitt…