JudikaturJustizRS0011250

RS0011250 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 1975

Der bücherliche Einzelnachfolger des Veräußerers verdrängt den außerbücherlichen Erwerber, wenn er die außerbücherliche Übergabe weder kannte noch fahrlässig nicht kannte.

Entscheidungen
10