JudikaturJustizRS0011241

RS0011241 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2016

Ist einmal das Eigentum am Überbau wirksam entstanden, dann ist eine weitgehend dem Eintragungsprinzip bei Liegenschaften entsprechende strenge Handhabung der Regeln über die Erwerbsart bei Überbauten geboten. Wenn einmal die Spaltung zwischen Grundeigentum und Eigentum am Gebäude eingetreten ist, soll durch die Urkundenhinterlegung Klarheit darüber bestehen, ob diese Spaltung überhaupt noch weiterbestehen bzw. zwischen welchen Personen sie besteht.

Entscheidungen
8