RS0011229 – OGH Rechtssatz
RS0011229 – OGH Rechtssatz
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Bei völlig ausreichender Einigung über Ware und Preis muß der Verkäufer nicht die Unterfertigung eines Kaufvertrages verlangen, es reicht vielmehr ein Begehren auf Einwilligung in die grundbücherliche Eigentumseinverleibung völlig aus ( SZ 36/76 ua ).