JudikaturJustizRS0011229

RS0011229 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 1978

Bei völlig ausreichender Einigung über Ware und Preis muß der Verkäufer nicht die Unterfertigung eines Kaufvertrages verlangen, es reicht vielmehr ein Begehren auf Einwilligung in die grundbücherliche Eigentumseinverleibung völlig aus ( SZ 36/76 ua ).