Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben . Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert , dass die Einrede der mangelnden internationalen Zuständigkeit verworfen wird. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit 4.225,44 EUR (darin 704,24 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Rech…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Einwilligung in die Übertragung des Eigentums von Wohnungseigentumsobjekten dergestalt, dass dieser an die Klägerin die (näher beschriebenen) ihm zugehörigen Liegenschaftsanteile überträgt, sodass die Klägerin Alleineigentümerin der Liegenschaftsant…
Rechtliche Beurteilung 1. Der Beklagte wurde im Verfahren erster Instanz zunächst von einem Abwesenheitskurator vertreten, der die Zuständigkeit des angerufenen Erstgerichts nicht bemängelte. Erst nachdem er selbst in das Verfahren eingetreten war, erhob der Beklagte die Einrede der mangelnden internationalen Zuständigkei…