RS0011057 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Unter der "Anlage" von Werken ist nicht nur deren Errichtung, sondern auch deren Entfernung zu verstehen, wenn dadurch bestimmte Rechte verletzt werden.
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Unter der "Anlage" von Werken ist nicht nur deren Errichtung, sondern auch deren Entfernung zu verstehen, wenn dadurch bestimmte Rechte verletzt werden.