JudikaturJustizRS0011017

RS0011017 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2020

Petitorisch - publizianischer Rechtschutz nur für den haupt-, nicht aber für den Unterbestandnehmer. Ein Verband ( Verein ) der Kleingärtner hat die Befugnisse des Hauptbestandnehmers, während dem Kleingärtner nur die des Unterpächters zukommen; dem Kleingärtner selbst steht der petitorisch - publizianische Rechtsschutz gegen Eingriffe Dritter nicht zu.

Entscheidungen
8