Spruch Weder der Revision des Zweitklägers noch jener des Erstbeklagten wird stattgegeben. Der Zweitkläger ist schuldig, dem Erstbeklagten die Kosten des Revisionsverfahrens im Betrage von 3.087 S (darin enthalten an Umsatzsteuer 514,50 S) binnen 14 Tagen zu ersetzen. Der Erstbeklagte ist schuldig, der Ers…
Text Entscheidungsgründe: In einem im Miteigentum mehrerer Personen stehenden städtischen Miethaus befinden sich ebenerdig links vom Hauseingang mehrere Geschäftsräume, und zwar ein unmittelbar an das Stiegenhaus anschließender, von diesem betretbarer Verkaufsraum (4 m x 6,5 m) mit unmittelbarem Zugang …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Zweitklägers ist zur Wahrung der Rechtssicherheit zulässig, aber nicht berechtigt. Dem Zweitkläger kommt als Pächter eines Unternehmens, das in Räumen betrieben wird, deren Nutzung dem Verpächter aufgrund Mietvertrages zukommt, besitzrechtlich eine Stellung zu, die der eines Untermi…