Spruch Dem Erfordernis des § 370 ABGB. und damit auch der Vorschrift des § 226 ZPO. ist entsprochen, wenn die eingeklagten Sachen dergestalt beschrieben sind, daß dadurch die Feststellung ihrer Identität ermöglicht wird. Entscheidung vom 17. Mai 1950, 2 Ob 447/49. I. Instanz: Bezirksgericht Kufstein; II.…
Text Das Erstgericht hatte dem auf Herausgabe von Gegenständen gerichteten Klagebegehren stattgegeben, das Berufungsgericht gab der Berufung der beklagten Partei im Sinne einer kostenpflichtigen Abweisung des Klagebegehrens mit folgender Begründung Folge: Das Klagebegehren sei auf Herausgabe von bewegli…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Revisionsgericht vermag die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß das Klagebegehren unbestimmt und in der vorliegenden Fassung nicht vollstreckbar sei, nicht zu teilen. Es ist richtig, daß die Eigentumsklage ihrem Wesen nach sich nur auf solche Sachen erstrecken kann, di…