Spruch Bei Erwerb eines Kraftwagens ohne Einsichtnahme in den Kraftfahrzeugbrief (Typenschein) haftet der Käufer als unredlicher Erwerber für den entstandenen Schaden solidarisch mit demjenigen, der ihm den Wagen trotz bestehenden Eigentumsvorbehaltes verkauft hat. Entscheidung vom 22. Dezember 1961, 5 Ob…
Text Das Erstgericht verurteilte den Beklagten zum Erlag von 4575.88 DM samt 4% Zinsen seit 1. Mai 1959, zahlbar in inländischer Währung zum Warenkurs der Oesterreichischen Nationalbank zur Zahlungszeit auf ein bei der A.-Sparkasse zugunsten der klagenden Partei zu errichtendes Sperrkonto, sowie zum Ersa…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere ZVR. 1958 Nr. 204, 3 Ob 166/60 u. a.) ist der Käufer eines deutschen Kraftwagens verpflichtet, sich durch Einsichtnahme in den Kraftfahrzeugbrief, der dem österreichischen Typenschein entspricht, von der Rechtmäßigkeit d…