Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben . Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert , dass die Entscheidung nunmehr zu lauten hat: „Das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, der Klägerin 36.340 EUR samt 10 % Zinsen seit 26. 11. 2011 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution i…
Text Entscheidungsgründe: Mag. S***** S***** (kurz: Gesellschafterin) ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der W***** GesmbH, vormals W***** GesmbH (kurz: Schuldnerin), über deren Vermögen am 5. 11. 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Beklagte wurde zum Insolvenzverwalter bestellt…
Rechtliche Beurteilung Die fristgerecht erhobene (1 Ob 145/02h [verstärkter Senat]) außerordentliche Revision der Nebenintervenientin ist zulässig; sie ist auch berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof hat bereits in seinem Aufhebungsbeschluss 6 Ob 108/12v klargestellt, dass Superädifikate (Überbauten) Bauwerke sind, die …