JudikaturJustizRS0010786

RS0010786 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2003

An der Rechtsansicht, daß auch jenem Miteigentümer, dessen Miteigentumsanteil mit einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot belastet ist, der Anspruch auf Zivilteilung der Liegenschaft zusteht (SZ 35/104) ist festzuhalten, weil das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot vom Erwerber der Liegenschaft, auch wenn er nicht dem Personenkreis des § 364 c ABGB angehört, zu übernehmen ist.

Entscheidungen
8