Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß des Rekursgerichtes wird dahin abgeändert, daß der erstgerichtliche Exekutionsbewilligungsbeschluß wieder hergestellt wird. Der Verbotsberechtigte Dr. Friedrich Wilhelm K*** ist schuldig, den betreibenden Parteien die mit S 2.959,20 (…
Text Begründung: Die Verpflichtete ist Eigentümerin von 137/8983 Anteilen der Liegenschaft EZ 1081 KG Meidling. Mit ihren Anteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an der Wohnung Meidlinger Hauptstraße 84/1/44, 1120 Wien, verbunden. Zu Gunsten ihres Sohnes ist das vertraglich eingeräumte Veräußerungs…
Rechtliche Beurteilung Wie schon das Rekursgericht aufzeigte, steht das einverleibte Veräußerungsverbot nach § 364 c ABGB zwar der Bewilligung der Zwangsversteigerung entgegen (Spielbüchler in Rummel, ABGB, Rdz 8 zu § 364 c; Heller-Berger-Stix 1090; SZ 19/265; SZ 28/50; SZ 30/52; NZ 1985, 114 ua.), hindert aber nicht die …