JudikaturJustizRS0010780

RS0010780 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 1991

Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hindert nicht die erst mit dem Tod des ( mit dem Verbot belasteten ) Liegenschaftseigentümers wirksam werdende Eigentumsübertragung durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis. Gleiches hat jedenfalls auch für die ebenfalls im Zeitpunkt des Todes des Belasteten wirksam werdende Eigentumsübertragung durch Schenkung auf den Todesfall zu gelten.