RS0010768 – OGH Rechtssatz
RS0010768 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Masseverwalter ist nicht zur Abgabe einer Löschungserklärung hinsichtlich eines zugunsten des Gemeinschuldners einverleibten Veräußerungs- und Belastungsverbotes legitimiert. Durch die Eröffnung des Konkurses werden die aus einem solchen Verbot erwachsenden Rechte nicht aus der freien Verfügung des Gemeinschuldners entzogen.