JudikaturJustizRS0010751

RS0010751 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 2021

Ein gem § 364 c ABGB dinglich wirksames Veräußerungsverbot hindert nicht die Giltigkeit eines vom Liegenschaftseigentümer mit einem Dritten vereinbarten Tausches von Grundstücken und berechtigt ihn auch nicht, die ihm aus diesem Tauschvertrag obliegenden Erklärungen zu verweigern. Nur die grundbücherliche Durchführung wird hinausgeschoben.

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