JudikaturJustizRS0010745

RS0010745 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2016

In dem von je zur Hälfte eigentumsberechtigten Ehegatten vereinbarten wechselseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbot liegt eine Verpflichtung zur Fortsetzung der Gemeinschaft, die aber bei wichtigen Gründen für die Aufhebung der Gemeinschaft ( zumal nach der Ehescheidung ) erlischt.

Entscheidungen
6