JudikaturJustizRS0010735

RS0010735 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. August 2012

Gutachten betreffend das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot. Eine mit einem gemäß dem § 364 c ABGB dinglich wirksamen Belastungsverbote und Veräußerungsverbote belastete Liegenschaft kann mit Zustimmung des Verbotsberechtigten auch dann belastet und veräußert werden, wenn die das Verbot begründende Vereinbarung oder letztwillige Verfügung die Erteilung einer solchen Zustimmung nicht ausdrücklich vorsieht. In Ansehung eines gemäß dem § 364 c ABGB dinglich wirksamen Belastungs- und Veräußerungsverbotes ist eine Vorrangseinräumung durch den Verbotsberechtigten zulässig. Belastungsverbote und Veräußerungsverbote gemäß dem § 364 c ABGB sind im Lastenblatte durch Einverleibung oder Vormerkung einzutragen und im Eigentumsblatt ersichtlich zu machen.

Entscheidungen
16