Spruch Es besteht kein nachbarrechtlicher Anspruch auf Abwehr von Vertiefungen des Nachbargrundstückes, die nicht auf menschliches Handeln, sondern auf Naturvorgänge zurückzuführen sind OGH 27. 11. 1984, 2 Ob 569/83 (OLG Linz 2 R 33/83; LG Linz 11 Cg 258/82)…
Text Der Kläger stellte den Urteilsantrag, den Beklagten zu verpflichten, "mittels Durchführung geeigneter Sanierungsmaßnahmen jenen Zustand herzustellen, daß künftige Felsaustritte aus seinem Grundstück 838/5 KG G vermieden werden". Hiezu brachte er vor, sein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück 379/1…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Gemäß § 364 Abs. 2 ABGB kann der Eigentümer eines Grundstückes dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusche, Erschütterungen und ähnliches unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen untersagen; eine…