Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 14.340,32 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.303,67 Umsatzsteuer), die erstbeklagte Partei weiters den Betrag von S 567,60 (darin enthalten S…
Text Entscheidungsgründe: Franz und Pauline K*** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 2757 KG Lengenfeld, zu deren Gutsbestand das Grundstück 20 Baufläche Schloßkeller gehört. Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei war Franz K***. Franz K*** betrieb im Schloßkeller eine Abfüllhalle, in d…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen der beklagten Parteien sind nicht berechtigt. Die gerügten Mangelhaftigkeiten des Berufungsverfahrens liegen, wie der Oberste Gerichtshof prüfte (§ 510 Abs 3 ZPO), nicht vor. Das Fischereirecht ist dort, wo es vom Eigentum gesondert in Erscheinung tritt, ein selbständiges dingliches R…