JudikaturJustizRS0010654

RS0010654 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2020

Wer nicht Eigentümer des Grundstückes ist, von dem die Immission ausgeht, und mit dessen Eigentümer nicht in einem auf die Benützung des Grundstückes für eigene Zwecke abzielenden Rechtsverhältnis steht, ist nicht "Nachbar".

Entscheidungen
35