Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 485,86 (darin EUR 80,98 USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit EUR …
Text Entscheidungsgründe : Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstückes, das den Bereich zwischen seinem Wohngebäude und seinem Stall umfasst und als Hofgelände genützt wird. Die beklagte Gemeinde ist Eigentümerin eines Grundstückes, bei dem es sich um eine Gemeindestraße handelt, die zwischen dem Grund…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, wie die folgenden Ausführungen zeigen werden; sie ist auch berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin macht im Wesentlichen geltend, bei einer öffentlichen Straße handle es sich um eine behördlich genehmigte Anlage im Sinne des § 364a ABGB, weshalb dem Kläger kein Unterlassungs…