JudikaturJustizRS0010531

RS0010531 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2003

Ein durch die Schneeräumung des Wegeberechtigten auf einem Dienstbarkeitsweg bewirktes Anschieben zusammengepreßten Schnees an Einfriedungen und Baulichkeiten derart, daß Druck und Feuchtigkeitseinwirkung gegenüber natürlich gefallenem Schnee erheblich verstärkt würden, muß der dienstbarkeitsbelastete Eigentümer ohne vertragliche Sonderregelung nicht hinnehmen. Denn eine derartige Einwirkung wäre im Sinne des § 364 Abs 2 ABGB als unmittelbare Zuleitung zu werten, die unabhängig von ihrer Üblichkeit vom Eigentümer nicht zugelassen werden müßte.

Entscheidungen
2