JudikaturJustizRS0010526

RS0010526 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2024

Die Klage nach § 364 Abs 2 ABGB ist ein Anwendungsfall der negatorischen Eigentumsklage. Das Begehren geht auf Unterlassung des Eingriffes. Soweit es auf sichernde Vorkehrungen gerichtet ist, darf keine bestimmte Einrichtung verlangt werden, vielmehr muss die Auswahl der Schutzmaßnahmen dem Beklagten überlassen bleiben.

Entscheidungen
84