Spruch I. Der Revision der klagenden Parteien wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das dem Hauptklagebegehren stattgebende Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. II. Die beklagten Parteien werden mit ihrer Revision auf diese Entscheidung verwiesen. III.…
Text Entscheidungsgründe: Die Drittbeklagte ist Fruchtgenussberechtigte an den Grundstücken der beiden anderen Beklagten, die an das Grundstück der Kläger grenzen. Sie übt ihr Fruchtgenussrecht in Form von Hühner und Gänsehaltung aus. Die Grundstücke der Streitteile liegen im Waldviertel an einem Stause…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig und auch berechtigt, jene der Beklagten hingegen nicht. 1. Nach § 364 Abs 2 ABGB kann der Eigentümer des Grundstücks einem Nachbarn „die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche ins…