JudikaturJustizRS0010502

RS0010502 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juli 2010

Der Treugeber kann im Konkurs des Treuhänders das Treuhandgut aussondern und gegenüber einer darauf geführten Exekution Widerspruch erheben. Dabei ist es strittig, ob überdies noch erforderlich ist, dass das dem Treuhänder übergebene Treugut bereits im Eigentum des Treugebers gestanden ist. Diese Einschränkung mag in jenen Fällen begründet sein, wo auf das Treugut von dritten Personen Ansprüche erhoben werden, weil hier nur allzuleicht zum Schaden der Gläubiger Treuhandverhältnisse nachträglich konstruiert werden könnten. Dort aber, wo es sich um die Beurteilung der Treuhandbeziehungen und Wirkungen zwischen Treugeber und Treuhänder handelt, kann ein stichhältiger Grund für diese Einschränkung nicht gefunden werden.

Entscheidungen
7