RS0010501 – OGH Rechtssatz
RS0010501 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Bestimmungen der §§ 364, 364a und b ABGB regeln die Kollision zwischen gleichrangigen Eigentumsrechten und sehen Einschränkungen der Befugnisse jedes Eigentümers im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens der Nachbarn vor. Zu diesem Zweck werden auch Ansprüche auf Ersatz zugefügten Schadens gewährt.