JudikaturJustizRS0010501

RS0010501 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2016

Die Bestimmungen der §§ 364, 364a und b ABGB regeln die Kollision zwischen gleichrangigen Eigentumsrechten und sehen Einschränkungen der Befugnisse jedes Eigentümers im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens der Nachbarn vor. Zu diesem Zweck werden auch Ansprüche auf Ersatz zugefügten Schadens gewährt.

Entscheidungen
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