JudikaturJustizRS0010488

RS0010488 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2015

Wesen der fiduziarischen Treuhand. Im Innenverhältnis sind hier §§ 1002 ff ABGB von Bedeutung, aber nur in einem gewissen, durch die Besonderheit des Rechtsinstitutes der Treuhand bedingten Umfang.

Entscheidungen
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