Spruch Der Revision wird, soweit sie von der drittklagenden Partei erhoben wurde, nicht Folge gegeben. Dagegen wird der Revision, soweit sie von der erst- und der zweitklagenden Partei ergriffen wurde, Folge gegeben; die Urteile der Vorinstanzen werden, soweit sie diese Parteien betreffen, aufgehoben; die …
Text Entscheidungsgründe: Im Jahre 1977 kam es zwischen dem Erstkläger und Jochen P***, einem in München ansässigen Rechtsanwalt, der u.a. auch Geschäftsführer der Treufinanz Vermögensberatungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH in Wien (im folgenden kurz Treufinanz) war, zu Gesprächen, in welchen der Er…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Erstklägers und der Zweitklägerin sind im Ergebnis berechtigt; soweit sie auch vom Drittkläger erhoben wurde, kommt dem Rechtsmittel hingegen keine Berechtigung zu. Zunächst sind die gemäß den §§ 3 und 4 IPRG von Amts wegen wahrzunehmenden, von den Vorinstanzen jedoch übergangenen k…