Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass es lautet: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, 1. den vorigen Zustand im hier unter Punkt 1. beschriebenen Bereich dadurch wiederherzustellen, dass eine Verbindungsleitung zwischen d…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 2011 Eigentümerin der Liegenschaft EZ 25 KG *****, zu welcher auch die Grundstücke 1204 und 1208/2 gehören. Auf dem Grundstück 1537 der Liegenschaft EZ 219 KG ***** befindet sich eine Quelle. Zugunsten der Liegenschaft der Klägerin ist im Grundbuch weder ei…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin beantwortete Revision des Beklagten ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig; sie ist auch berechtigt. 1.1 Die Klägerin beruft sich zu ihrem Wiederherstellungs- und Unterlassungsbegehren auf ein eigenmächtiges Entfernen der Verbindungsleitung durch den Beklagten, der dadurc…