Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.018,16 EUR (darin 336,36 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Fahrzeugachsen und betreibt ein Werksmuseum, in dem sowohl die eigene Unternehmensgeschichte als auch die Entwicklungsgeschichte des gezogenen Wagens sowie die Handwerks- und Industrialisierungsgeschichte des Wagenbaus präsentiert und dokumentiert werden. Di…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die - nur vorsichtshalber eingewendete - Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft, sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Auch die Rechtsrüge ist nicht berechtigt: Wie die Klägerin selbst erkennt, besteht keine völkerrechtliche …