Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den beklagten Parteien die mit S 2.084,72 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 159,52 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Endbeschluß des Bezirksgerichtes Leibnitz vom 24. April 1987, 5 C 254/86-8, wurde ausgesprochen, daß Martin und Hilde P*** den ruhigen Besitz der Kläger im Recht aus der auf dem Grundstück 34 der EZ 12 KG Einöd des Martin und der Hilde P*** befindlichen Quel…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist nicht berechtigt. Der Zweck der Klage nach § 10 EO ist der Nachweis bestimmter formeller Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen für einen bereits vorhandenen Exekutionstitel, nicht aber die Schaffung eines neuen Exekutionstitels. Nur der Vollstreckbarkeitsanspruch wird mit der…