JudikaturJustizRS0010249

RS0010249 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2007

Vorteile, die nur durch sehr erhebliche Leistungen des unredlichen Besitzers entstanden sind, hat dieser nur teilweise - in der Regel nach der Beteiligung am Gesamterfolg - herauszugeben.

Entscheidungen
5