Spruch Das spätere Spezialgesetz geht den grundsätzlichen Regeln des ABGB vor Keine analoge Anwendung des § 338 ABGB auf die späteren Spezialregelungen der §§ 86, 87 UrhG OGH 30. Jänner 1973, 4 Ob 301/73 (OLG Wien 6 a R 177/72; LGZ Wien 40c Cg 65/71)…
Text Die klagende Partei behauptet, sie habe am 28. September 1964 mit der A-Film-Verleih Gesellschaft m. b. H. Duisburg (in der Folge A-Film) einen Rahmenvertrag abgeschlossen, mit dem sie die Auswertung der A-Verleihfilme für das Lizenzgebiet Österreich unter besonders günstigen Verleihbedingungen bezü…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Beklagte vermißt bei der rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichtes, welche Bedeutung der Regel des § 338 ABGB im vorliegenden Fall zukomme, einen Hinweis darauf, daß die Einlassung in den Prozeß für sich allein noch nicht die Annahme eines Verschuldens rechtfertige. Da…