Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei sowie der Nebenintervenientin auf Seiten der klagenden Partei die mit jeweils 2.841,25 EUR (darin enthalten jeweils 473,54 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen z…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 3. 7. 2002 eine Liegenschaft, welche eine vom restlichen Grundstück durch einen Zaun abgetrennte Zufahrtsstraße mitumfasst. An diese Liegenschaft grenzt ein Seegrundstück, welches in Badeplätze aufgeteilt ist, deren Pächter (neben anderen) …
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind nicht berechtigt. 1. Der von allen Revisionswerbern gerügte Mangel des Berufungsverfahrens (Nichtbeachtung des § 511 ZPO) liegt nicht vor: Voraussetzungen für die Ersitzung sind neben dem Zeitablauf echter und redlicher Besitz sowie Besitzwille (RIS Justiz RS0034138). Der erke…