RS0010172 – OGH Rechtssatz
RS0010172 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Redlichkeit verlangt nicht den Glauben, Eigentümer zu sein, sondern nur den Glauben an einen gültigen Titel, also an die rechtmäßige Zugehörigkeit des Sache im weiteren Sinn, im Gegensatz zum unredlichen Besitzer, der vermuten muss, dass die Sache einem anderen gehört.