Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG G*****, zu welcher auch das Grundstück Nr ***** gehört. Die Beklagten sind Hälfteeigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** KG G*****, zu welcher auch das Grundstück Nr ***** gehört. Der Acker der Kläger hat ungefähr die Form…
Rechtliche Beurteilung Unter Berufung auf GlU 15.571 wurde in der älteren Judikatur die Meinung vertreten, dass derjenige, der ein Grundstück in der Meinung benützt, es sei sein eigenes, nicht die Absicht haben kann, auf einem fremden Grundstück eine Dienstbarkeit zu erwerben. Den Besitzhandlungen wird erst durch die Ric…