JudikaturJustizRS0010105

RS0010105 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 1999

Für den Begriff der Innehabung iS des § 309 ABGB muß mehr als das bloße räumliche Naheverhältnis vorliegen, es muß zumindest die äußere Erscheinung einer Rechtslage vorhanden sein, die bei Hinzutreten der weiteren Voraussetzungen als Besitz oder Eigentum gekennzeichnet wäre ( RZ 1961,198 ).

Entscheidungen
6