Spruch Bei der Schätzung von Liegenschaften zum Zweck der Pflichtteilsberechnung hat gemäß § 306 ABGB der "gemeine Preis" als Richtschnur zu dienen. Bei der Wahl der Berechnungsmethode (Verkehrs-, Ertrags-, Kosten- oder Mischwert) kommt es vornehmlich auf den Zweck der Wertfeststellung an Bäuerliche Landw…
Text Der am 2. Jänner 1968 in S (Italien) verstorbene italienische Staatsangehörige Alois R hinterließ seine Gattin aus zweiter Ehe und 12 Kinder. Mit dem am 11. März 1967 vor dem Notar Dr. Augusto D in B (Südtirol) errichteten schriftlichen Testament vermachte er seinen Besitz in Österreich, nämlich das…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Da der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes italienischer Staatsangehöriger war, muß zunächst geprüft werden, nach welchem Recht der geltend gemachte Anspruch zu beurteilen ist. Gemäß § 22 AußStrG kommt dem inländischen Gericht - wenn nicht durch Staatsverträge ein anderes Überein…