JudikaturJustizRS0010082

RS0010082 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2010

Bei der Wahl der Berechnungsmethode des gemeinen Wertes ( Verkehrswert, Ertragswert, Kostenwert oder ein Mischwert ) kommt es vornehmlich auf den Zweck an, für welchen die Feststellung erfolgt.

Entscheidungen
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