JudikaturJustizRS0010076

RS0010076 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2010

Bei auffallenden Mißverhältnis zwischen dem in Millionenhöhe gelegenen Verkehrswert und dem mit 157.639 S ermittelten Ertragswert erscheint die für die Pflichtteilsberechnung erforderliche Ermittlung des Schätzwertes der Landwirtschaft durch Errechnung des arithmetischen Mittels aus Ertrags- und Schätzwert unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles angemessen.

Entscheidungen
3