Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.470,24 EUR (darin 245,04 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Satzung des geklagten Vereins enthält ua folgende Bestimmungen: „10.7. Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis sind vor einem Schiedsgericht auszutragen, das nach den §§ 577 ff ZPO eingerichtet wird, wobei die nachstehenden Besonderheiten gelten. … 10.11. Die Entscheidung des Schied…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist aber nicht berechtigt. 1. Für die Beurteilung des vorliegenden Falls sind folgende Normen bedeutsam: § 577 Abs 4 ZPO: Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind nicht auf Einrichtungen nach dem Vereinsgesetz zur Schlicht…