JudikaturJustizRS0010021

RS0010021 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 2004

Zur Übertragung des Eigentums an den zum Unternehmen gehörenden Einzelsachen bedarf es der für bewegl. oder unbewegl. Sachen vorgesehenen Rechtsakte.

Entscheidungen
7