Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die klagende GmbH hatte mit der beklagten Leasinggeberin erstmals 2001 einen Leasingvertrag über einen S-Klasse-Mercedes auf drei Jahre geschlossen. Diesen Pkw gab die klagende Partei im August 2003 vorzeitig zurück, sie hatte ihn innerhalb von zwei Jahren 25 Mal in die Werkstätte bringe…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist nicht zulässig. Mehrfach und auch bereits in den Erwägungen, warum die Revision doch zulässig sei, geht die klagende Partei nicht von den Tatsachenfeststellungen aus. Dass die mangelnde Definition des Operating Leasing in einem bestimmten Lehrbuch keinem der Fälle d…