Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.829,75 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 257,25 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Helmut S*** Gesellschaft mbH, Weiz, wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 26.2.1985, 20 S 17/85-2, der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Der Konkurs ist noch nicht aufgehoben. Die Beklagte ist a…
Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist der Typenschein weder Bestandteil, noch Zubehör des Kraftfahrzeuges (ZVR 1960/14, ZVR 1969/19, SZ 47/50 u.a.). Auch in der vom Kläger zitierten Entscheidung JBl. 1953, 570, wurde es lediglich dahingestellt gelassen, ob der Typenschein ein eigenes rechtliches Schicks…