RS0009868 – OGH Rechtssatz
RS0009868 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch bei den nicht für Dauer bestimmten Bauwerken ("Überbauten", "Superädifikaten" ) muss es sich um selbständige Gebäude, nicht bloß Gebäudeteile handeln.
RS0009868 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch bei den nicht für Dauer bestimmten Bauwerken ("Überbauten", "Superädifikaten" ) muss es sich um selbständige Gebäude, nicht bloß Gebäudeteile handeln.