JudikaturJustizRS0009779

RS0009779 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2023

Der Aufnahme einer Liegenschaft in das Grundstücksverzeichnis II als öffentliches Wassergut kommt keine konstitutive Wirkung zu. Die Aufnahme erfolgt lediglich zu Evidenzzwecken.

Entscheidungen
11