Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 5.225,60 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin die Barauslagen von S 38,-- und die USt…
Text Entscheidungsgründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3.12.1982, S 167/82-2, wurde über das Vermögen des Friseurmeisters Herbert H*** auf Antrag der Beklagten der Konkurs eröffnet und die Klägerin zum Masseverwalter bestellt. Die Beklagte hatte bereits zu 49 Nc 691/81 und zu 49…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Nach dem Standpunkt des Berufungsgerichtes sei die von der Klägerin angefochtene Leistung des (späteren) Gemeinschuldners an die Beklagte von S 53.731,85 an Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nicht aus seinem zur Masse gehörigen Vermögen erfolgt, sondern nur ei…