JudikaturJustizRS0009724

RS0009724 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1964

Zur Frage der Rechtsverhältnisse an Grabstellen. Ein Grabstein, dessen Aufstellung als schikanöse Kampfmaßnahme eines Angehörigen des Verstorbenen gegen einen anderen bei der Austragung von Familienzwistigkeiten zu werten ist, stellt jedoch keine "res sacra" dar; ein solches Vorgehen entspringt nicht einer das Andenken des Verstorbenen ehrenden und heiligenden Totenfürsorge, sondern ist eine Profanierung des Sinnes und Zweckes derselben.