JudikaturJustizRS0009722

RS0009722 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2022

Der unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegattin, die über eigene Einkünfte verfügt, steht ein Anspruch von rund 40 % des Familieneinkommens unter Abzug der eigenen Einkünfte im Sinne des § 94 Abs 2 ABGB zu.

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