RS0009606 – OGH Rechtssatz
RS0009606 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei Beteiligung an einer in das Handelsregister eingetragenen Gesellschaft wie insbesondere einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der Ehegatte Gesellschafter, seine Ansprüche beurteilen sich nach Gesellschaftsrecht, was einen Anspruch nach § 98 ABGB ausschließt (Schwind, Komm. zum österreichischen Eherecht 2 89; vgl auch Pichler in Rummel, ABGB, Rdz 1 zu § 100).