JudikaturJustizRS0009606

RS0009606 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Oktober 1983

Bei Beteiligung an einer in das Handelsregister eingetragenen Gesellschaft wie insbesondere einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der Ehegatte Gesellschafter, seine Ansprüche beurteilen sich nach Gesellschaftsrecht, was einen Anspruch nach § 98 ABGB ausschließt (Schwind, Komm. zum österreichischen Eherecht 2 89; vgl auch Pichler in Rummel, ABGB, Rdz 1 zu § 100).