JudikaturJustizRS0009578

RS0009578 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Die Rückzahlungsraten für den zur Beschaffung der Ehewohnung erforderlichen Kredit sind dann, wenn der Ehegatte die Wohnung verlassen hat - auch nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe, wenn das Aufteilungsverfahren über die Ehewohnung noch nicht abgeschlossen ist - in angemessener Weise (6 Ob 700/90) auf den der Ehegattin zu leistenden Unterhalt anzurechnen.

Entscheidungen
25